Stiftung Kirchen und Musik Ebingen
Eine Brücke in die Zukunft
- Und wie jede und jeder mitbauen kann
Warum gibt es die Stiftung Kirchen und Musik Ebingen?
Sie ermöglicht den Erhalt unserer Kirchengebäude und unterstützt in der Zukunft die hohe Qualität unserer kirchenmusikalischen Arbeit.
- Sie ist eine rechtlich unselbstständige Stiftung in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Ebingen und unterliegt dem Haushaltsrecht und der Aufsicht der Kirche.
- Sie garantiert, dass die anvertrauten Gelder dauerhaft, sicher, rentabel, ethisch verantwortungsvoll und genau für die Stiftungszwecke „Kirchen und Musik“ verwendet werden.
- Sie ermöglicht, ein gemeinnütziges Anliegen zu fördern. Die Beiträge zur Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden. Wir stellen eine Zuwendungsbestätigung aus.
Chronologie
Menschen, denen unsere Kirchen und die Kirchenmusik am Herzen liegen haben im Rahmen des Adventskonzertes am 17. Dezember 2017 die Stiftung mit der Unterzeichnung der Gründungsstifterinnen und –stifter ins Leben gerufen.
Mit einem Anfangsvermögen von 61.000 € konnte die Stiftung errichtet werden. Die Gründungsstifterinnen und – stifter haben bildhaft gesprochen, ein tragfähiges Fundament für „die Brücke in die Zukunft“ gegründet.
Das Stiftungsvermögen wurde langfristig, sicher, rentabel und ethisch verantwortungsvoll bei der Landeskirche angelegt. Die ersten Erträge sind nun verfügbar.
Zukunftsaufgaben
Das bisherige Stiftungsvermögen der Stiftung ist noch zu gering um weite Sprünge zu machen. Wenn Sie diese Zeilen lesen, hegen Sie vielleicht den Gedanken einen Beitrag für „die Brücke in die Zukunft“ zu leisten.
Zustiftung
Sie können zur Stärkung der Stiftung beitragen indem Sie Zustifterin oder Zustifter werden. Eine Zustiftung sollte (muss aber nicht) mindestens 500€ betragen.
Stiftungfonds
Sie können Stiftungsfonds (ab 20.000€) einrichten.
Für den Stiftungsfonds kann ein Name gewählt werden, der zum Beispiel das Gedenken an eine verstorbene Person aufrechterhält.
Spende
Sie können die Alltagsaufgaben der Stiftung unterstützen. Eine Spende wird gänzlich und zeitnah für den Stiftungszweck eingesetzt.
Spende als Geschenk
Es gibt verschiedene Anlässe zu denen Menschen, die vielleicht ihre Gäste sind, um eine „Spende als Geschenk“ zu bitten. Da ist die Stiftung Kirchen und Musik doch sicher auch eine gute Idee.
Die letzte Gabe
Es ist durchaus möglich und üblich, die Stiftung Kirchen und Musik Ebingen im Testament als Erbin einzusetzen. Hierzu sollte eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar erfolgen.
Dank
„Herzlichen Dank“ an alle, die die Stiftung zu ihrer Stiftung machen. Sie bauen an der gemeinsamen „Brücke in die Zukunft“ für nachfolgende Generationen, das macht dankbar und erfüllt mit Freude.
Kontakt Stiftung Kirchen und Musik Ebingen
1. Vorsitzender Thorsten Rach (kommissarisch)
2. Vorsitzender (ist noch zu wählen)
Geschäftsführendes Pfarramt Martinskirche I
Schwarzwaldstraße 19
72458 Albstadt
E-Mail: pfarramt.ebingen.martinskirche-1
Bankverbindung:
Evangelische Kirchengemeinde Albstadt-Ebingen
Sparkasse Zollernalb
IBAN: DE73 6535 1260 0062 4002 91
BIC; SOLADES1BAL
Wir beantworten gerne ihre Fragen, scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.